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Was steht an im 2. Halbjahr?

Fachwechsel müssen vor Ende des 1. Semesters bei der Pädagogischen Koordination über eine IServ-Aufgabe beantragt werden, wobei dort ein Antragsformular zur Verfügung gestellt wird.

Im Februar/März erfolgt eine Informationsveranstaltung zur 5. Prüfungskomponente. Hier werden auch nochmals kurz die Informationen zu Beleg- und Einbringverpflichtungen wiederholt.

Die Besondere Lernleistung (BLL) als Form der 5. Prüfungskomponente (5. PK) muss im 2. Halbjahr beantragt werden. Die Anträge erfolgen online nach dem Prüfungszeitraum des vorhergehenden Abiturs. Der Antrag zur Präsentationsprüfung erfolgt spätestens erst im 3. Halbjahr.

Ansonsten ist die Situation bezüglich des Abiturs im 2. Halbjahr eher entspannt. Die Prüfungsfächer können nochmals überdacht werden. Stimmen die Leistungen in den Pflichtkursen oder sollten die Belegungen noch geändert werden? Wer möchte, kann sich schon Gedanken zu seiner 5. Prüfungskomponente machen oder arbeitet an seiner Besonderen Lerneistung.

Also alle Energie in die Noten der Pflichtkurse!