Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung im Fach Mathematik der Mittelstufe auf Grundlage der Regelungen in der Sek I-VO
Zeugnisnoten – Gewichtung der Teilnoten
50 % der Gesamtnote schriftliche Teil
50% der Gesamtnote allgemeiner Teil, dabei
25 % der Gesamtnote mündliche Leistungen
25 % der Gesamtnote sonstige Leistungen
Jahrgangsnote
Im zweiten Schulhalbjahr wird die Zeugnisnote auf Grundlage der im gesamten Jahr erbrachten Leistungen unter besonderer Berücksichtigung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung des zweiten Halbjahres zugrunde gelegt.
Anzahl der Klassenarbeiten
Klassen 5, 6, 7, 9: mindestens 4 pro Schuljahr
Klasse 8, 10: mindestens 3 pro Schuljahr1
Hilfsmittel
Die Lehrkraft entscheidet vor jeder Klassenarbeit eigenverantwortlich, welche Hilfsmittel verwendet werden dürfen (z. B. zugelassener Taschenrechner, Formelsammlung). Spätestens ab Klasse 9 wird bei jeder Klassenarbeit ein hilfsmittelfreier Teil abgefragt.
Sprachliche Richtigkeit und äußere Form
Mängel werden bei der Bewertung mit 10% der Gesamtwertung berücksichtigt.
Es werden drei Kriterien bewertet:
Ausdruck: Klarheit in der Darstellung, vielfältige Lexik, funktionaler Satzbau, Abschnitte/Sätze gut vernetzt, Fachtermini sinnvoll und korrekt eingesetzt.
Sprachliche Normen: sicherer Umgang mit den Regeln der deutschen Sprache, weitgehend
fehlerfreie Grammatik und Zeichensetzung auch bei komplexen Strukturen.
Äußere Form: funktionale äußere Gestaltung der Arbeit, gut lesbares Schriftbild, zumeist saubere Korrekturen, gut erkennbare Gliederung in Abschnitte.
Notenschlüssel Sek I
Note | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Mindestleistung | 90 % | 75 % | 60 % | 45 % | 10 % | 0 % |
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1 Der Schulleiter hat dem Vorschlag der Fachkonferenz, die Mindestanzahl der Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 8 und 10 um eine Klassenarbeit zu reduzieren, zugestimmt (vgl. Anlage 4 Sek I-VO).