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Humboldt-Gymnasium im VÖBB für Schulen

VÖBB - Verbund Öffentlicher Bibliotheken Berlins

Die Bibliothek des Humboldt-Gymnasiums ist seit über 10 Jahren an den „Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins“, kurz: VOEBB, angeschlossen. Dies ermöglicht unseren Schülerinnen und Schülern die Ausleihe von Medien unserer „Jugendbibliothek“, vor allem aber die Ausleihe sämtlicher Lehrbücher für die einzelnen Fächer.

Wie in jeder anderen Öffentlichen Bibliothek genügt der VOEBB- Leseausweis, um Bücher ausleihen zu können. Deshalb benötigen unsere Schülerinnen und Schüler schon zu Beginn der 7. bzw. 5. Klassen einen Ausweis der Berliner Öffentlichen Bibliotheken, der kostenlos z.B. in der Hauptstelle der Reinickendorfer Stadtbibliothek (Humboldt-Bibliothek in Tegel) ausgestellt wird.

Durch diese Vernetzung mit dem VOEBB und die hervorragende Zusammenarbeit mit der Hauptstelle der Reinickendorfer Stadtbibliothek (Humboldt-Bibliothek) kann unsere Schule sowohl die Ausleihe der Lehrbücher bewerkstelligen (siehe auch unter „Buchfonds“) als auch den Bestand ihrer Jugendbibliothek verwalten. Vor allem zu Beginn und zum Ende des Schuljahres werden Tausende Bücher ausgeliehen bzw. zurückgenommen.

Über die schulinterne Ausleihe von Schulbüchern hinaus kann jeder unserer Schüler und Schülerinnen die Leistungen aller Öffentlichen Bibliotheken im VOEBB - und zwar einschließlich der Zentral- und Landesbibliothek (Amerika-Gedenk-Bibliothek/Berliner Stadtbibliothek) - in Anspruch nehmen. An unserem OPAC (Online Access Catalogue) kann genauso recherchiert werden wie in sämtlichen dem Verbund angehörenden Bibliotheken. Allerdings sind eine solche Recherche und der Zugang zum Benutzerkonto inzwischen auch über einen Internet-Browser bzw. für Smartphones oder Tablets möglich (www.voebb.de, speziell elektronische Medien über www.voebb24.de).

Da wir nicht an den Transportdienst des Leihverkehrs der Öffentlichen Bibliotheken angeschlossen sind, sollten dagegen Bestellungen von Medien anderer Stadtbibliotheken nicht von unserer Schule aus erfolgen. Eventuelle Gebühren sind nur in einer der Öffentlichen Bibliotheken zu entrichten.

Für Lehrwerke gibt es speziell für den Bestand an Schulbibliotheken (VOEBB für Schulen) eine besondere Ausleihfrist von 400 Tagen. Ausgeliehene Lehrbücher können jedoch nach Ablauf dieser Frist nicht verlängert werden, sondern müssen zum Ende des Schuljahres abgegeben werden – auch dann, wenn sie im darauf folgenden erneut benötigt werden sollten. Sie werden in diesem Fall neu ausgeliehen.

Wer Lehrbücher nicht zum Ende des Schuljahres zurück gegeben hat, erhält nach Ablauf dieser Leihfrist von 400 Tagen – in der Regel also etwa Mitte September des folgenden Schuljahres – eine Mahnung. In diesem Fall werden die üblichen Entgelte der Öffentlichen Bibliotheken fällig, derzeit 10 Cent pro Tag und Buch sowie die Mahngebühr von einem Euro. Jeder kann sein Benutzerkonto über die Homepage des VOEBB auf folgendem Weg einsehen: www.voebb.de >Mein Konto. Passwort ist das Geburtsdatum.

Unsere freundlichen, in der Bibliothek tätigen Kolleginnen und -kollegen geben natürlich ebenfalls darüber Auskunft, welche Medien bis wann ausgeliehen wurden.

Ansprechpartner für alle die Bibliothek betreffenden Fragen sind Frau Kaunat und Herr Hesse.

Jürgen Reinsbach , Dezember 2013