Grundsätze der Leistungsbeurteilung und -bewertung am Humboldt-Gymnasium
(beschlossen gem. § 79 (3) SchulG und §§ 19, 20 Sek-I-VO von der Gesamtkonferenz am 17.09.2014)
- Die Grundsätze und die aktuellen Beschlüsse der Fachkonferenzen sind aufeinander abgestimmt.
- Die Grundsätze haben die entsprechenden, aktuell gültigen Rechtsvorschriften der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung zur Grundlage, aktuell: SchulG Verkündungsstand 28.05.2014, in Kraft ab 06.04.2014; Sek-IVO 24.06.2014, in Kraft ab 15.05.2014.
- Die Grundsätze und die damit verbundene Synopse sollen die Leistungsbeurteilung und -bewertung am Humboldt-Gymnasium transparent und nachvollziehbar machen.
- Die Leistungsbeurteilung und –bewertung findet im Rahmen der Spielräume statt, welche die Rechtsvorschriften für die Ausübung der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte schaffen. Im Sinne des Leitbildes der Schule wird daher bewusst auf eine Generallinie über alle Fächer bzw. Fachbereiche hinweg verzichtet.
- Im Zentrum von Beurteilung und Bewertung steht die pädagogische Urteilskompetenz der einzelnen Lehrkraft, die ihre Entscheidungen im Sinne der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklungen der Schülerinnen und Schüler rechtskonform begründen können muss.
- Gemäß § 19 (2) Sek-I-VO werden bei Beurteilung und Bewertung von Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklungen schriftliche, mündliche und sonstige Leistungen berücksichtigt. In welcher Weise diese Leistungen in den einzelnen Fächer in die Beurteilung und Bewertung einfließen, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Im Sinne des 4. Grundsatzes nutzen dabei die Fachbereiche die vorhandenen Spielräume unterschiedlich. Dabei gibt es grundsätzlich drei Vorgehensweisen, die bei der Kenntnisnahme von Zensuren zu berücksichtigen sind. Dies gilt insbesondere bei Zeugnissen, die bekanntermaßen in einigen Fächern schriftliche und mündliche Leistungen explizit ausweisen :
A – Sonstige Leistungen fließen bei der Bewertung (Zensierung) anteilsmäßig in die schriftlichen und mündlichen Leistungen ein.
B – Sonstige Leistungen fließen bei der Bewertung (Zensierung) anteilsmäßig nur in die mündlichen Leistungen ein.
C – Schriftliche, mündliche und sonstige Leistungen fließen anteilsmäßig in die Bewertung (Zensierung) ein. Nur wenn schriftliche und mündliche Leistungen explizit im Zeugnis ausgewiesen werden, werden die sonstigen Leistungen im Feld „Bemerkungen“ charakterisiert.
In der nachfolgenden nach Fächern alphabetisch sortierten Tabelle ist jeweils unter der Fachbezeichnung der Buchstabe für die abgestimmte Vorgehensweise zu finden. Außerdem sind die Anteile an Gesamtleistung jeweils fett gekennzeichnet:
Fach | Schriftliche Leistungen | Mündliche Leistungen | Sonstige Leistungen | Besondere Anmerkungen |
---|---|---|---|---|
Biologie und Chemie |
Mind. eine schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Halbjahr oder 30 % |
Mitarbeit (intensiv-aktiv-regelmäßig; produktiv-kreativ-kritisch; kommunikativ-kooperativ) und/oder digitale Leistungen im saLzH, z. B. bei Videokonferenzen 40 % |
Z. B. Experimentieren, Protokolle, Referate, Präsentationen, Hefterführung, Hausaufgaben/Kurzkontrollen 30% |
Die unterrichtende Lehrkraft wählt entsprechend der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung der Lerngruppe sonstige Leistungen aus. |
Chinesisch B |
Sek. I Klassenarbeiten und Lernerfolgskontrollen 40% |
Sek. I mündliche Beiträge40% |
Sek. I Tests, insbesondere Wortschatzkontrollen (Lautschrift und Schriftzeichen), kurze Grammatiktests, Hausaufgaben, Projekte, Referate und Präsentationen,Hefterführung, Vorhandensein der Arbeitsmaterialien 20% |
In der Sekundarstufe II gilt bei einer Klausur pro Halbjahr das Verhältnis 2:1 zwischen den Leistungen des Allgemeinen Teils und den schriftlichen Leistungen. Bei zwei Klausuren gilt das Verhältnis 1:1. |
Darstellendes Spiel B |
Klassenarbeiten 1/3 |
Mündliche Beiträge |
Die sonstigen Leistungen gehen mit max. 20 % in den allgemeinen Teil ein. | |
Deutsch A |
50% Gesamtleistung 10% |
50% Gesamtleistung |
Hausaufgaben, Referate, Hefterführung 20% der mdl. Teilnote ( zusammen mit mündliche Kurzkontrollen) benotete längere schriftliche Hausaufgaben 10% der schriftlichen Teilnote (zusammen mit schriftlichen Kurzkontrollen) |
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Englisch C |
Klassenarbeiten und andere schriftliche Arbeiten: 50 % |
mündliche Beiträge, Präsentationen etc.: |
Hausaufgaben, Vokabeltests, Hefterführung, Vorhandensein der Arbeitsmaterialien, regelmäßige Nutzung zusätzlicher Lernangebote: 10 % |
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Ethik C |
schriftliche Kurzkontrollen 30 % |
mündliche Beiträge und mündliche Kurzkontrollen 60 % |
Hausaufgaben und Hefterführung 10 % |
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Französisch B |
Sek. I Fakultativ kann eine KA durch eine Projektarbeit mit einem schriftlichen Anteil ersetzt werden |
Sek. I Mündl. Beiträge (in analogen und digitalen Formaten), z. B. Wortbeiträge Dialoge Diskussionen Rollenspiele Präsentationen 40 % |
Sek. I: Kurzkontrollen zu Wortschatz und / oder Grammatik Hausaufgaben (auch im Aufgabenmodul bei iServ) Projekte Hefterführung Vorhandensein der Arbeitsmaterialien 20% |
In der Sekundarstufe II gilt bei einer Klausur pro Halbjahr das Verhältnis 2:1 zwischen den Leistungen des Allgemeinen Teils und den schriftlichen Leistungen. Bei zwei Klausuren gilt das Verhältnis 1:1. |
Geographie B |
Tests und schriftliche Kurzkontrollen etc. max. 30 % |
mündliche Beiträge: 50 % |
Hefterführung, Bewertung Hausaufgaben, Referate Gruppenarbeiten 20 % |
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Geschichte / PW C |
schriftliche Leistungen: max: 30 % (pro Halbjahr 1 bis 2 schriftliche Leistungen) |
Beiträge zum Unterrichts-geschehen: |
Hefterführung, Hausaufgaben-bewertung, Referate max. 20 % |
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Informatik C |
Klassenarbeiten und Lernerfolgskontrollen 40 % |
Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen sowie mündliche Teile von Projektarbeiten 20 % |
- Praktische Teile von Projektarbeiten - Produkte und die dazugehörigen Dokumentationen und Präsentationen - Referate und Präsentationen, Hausaufgaben, Gruppenarbeiten, Arbeitsorganisation 40 % |
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Kunst C |
Sekundarstufe I (Klassen 7-9): (Klasse 10): |
Sekundarstufe I |
praktische Leistungen: praktische Ergebnisse des Gestaltens, Gestaltungspro-zesse, Realisierung des Gestaltungsprozesses Sekundarstufe I (Klassen 7-9): 80 %, Sekundarstufe (Klasse 10): 70 % |
Gruppenarbeiten werden benotet, jeder einzelne erhält eine Note sowie eine Gruppennote |
Latein B |
Sekundarstufe I Klassenarbeiten und Lernerfolgskontrollen: 50 % |
Sekundarstufe I mündliche Beiträge: allg. Teil = mündliche Note 40 % |
Sekundarstufe I Wortschatzüberprüfungen, auch in Form von Vokabeltests: 10 % |
In der Sekundarstufe II gilt bei einer Klausur im Halbjahr das Verhältnis 2:1 zwischen den Leistungen des Allgemeinen Teils und den schriftlichen Leistungen. Bei zwei Klausuren gilt das Verhältnis 1:1. |
Mathematik C |
50% Gesamtleistung |
25% Gesamtleistung |
25% Gesamtleistung |
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Musik C |
schriftliche Kurzkontrollen mit bis zu 20 % |
mündliche Beiträge mit mind. 30 % |
Praxis-Leistungen, Projektarbeiten, Choreographien, Inszenierungen, Referate, Präsentationen, Hausaufgaben höchstens mit 50 % |
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Naturwissenschaften C |
40% Gesamtleistung |
20% Gesamtleistung |
40% Gesamtleistung |
Durchführung und Darstellung eines Experimentes mit hohem Anteil an der Note |
Philosophie A |
50% Gesamtleistung Klassenarbeiten 70% |
50% Gesamtleistung mündliche Beiträge 80% |
Hausaufgaben, Referate, Hefterführung 20% der mündlichen Teilnote (zusammen mit mündlichen Kurzkontrollen) benotete längere schriftliche Hausaufgaben 30% der schriftlichen Teilnote (zusammen mit schriftlichen Kurzkontrollen) |
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Physik C |
25% Gesamtleistung Die schriftlichen Leistungen werden in der/den Lernerfolgs-kontrollen erbracht. |
25% Gesamtleistung Die mündlichen Leistungen sind die mündlichen Beiträge zum |
50% Gesamtleistung Die sonstigen Leistungen sind z. B. Protokolle, Portfolios, Hefter, |
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Sport C |
50 % der Gesamtleistung motorisch-sportliche Leistungen, 50 % der Gesamtleistung theoretisches Wissen, soziales Verhalten, selbstständiges Handeln, Leistungsbereitschaft u. -verbesserung |
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Technik, Informatik, Mathematik, Informatik - TIMP C |
40% Gesamtleistung Die schriftlichen Leistungen sind die Leistungen der Klassenarbeiten sowie der schriftliche Teil von Projekt- bzw. Portfolioarbeiten. |
20% Gesamtleistung Die mündlichen Leistungen sind die mündlichen Beiträge zum Unterrichtsgeschehen. |
40% Gesamtleistung Die sonstigen Leistungen sind z. B. Protokolle, der praktische Teil der Projekt- bzw. Portfolioarbeit, Hefter, Hausaufgaben, Kurzkontrollen, Sozialkompetenz - insbesondere bei Gruppenarbeit, Arbeitsorganisation, Referate, u. ä. |
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Wirtschafts-wissenschaften C |
40% Gesamtleistung Klausuren und schriftliche Kurzkontrollen (max. 10%) |
40% Gesamtleistung Beiträge zum Unterrichts-geschehen, sowie mündliche Kurzkontrollen (max. 10%) |
Referate, Projektarbeiten, Rollenspiele, Exkursionsberichte, Hausaufgaben etc. 20 % |